Hinweise zur Freigabe von offenen Daten im Rahmen des Apps für Deutschland-Wettbewerbs
Stand: 10. August 2011
Dieser Leitfaden richtet sich an datenhaltende Stellen von Bund, Ländern und Kommunen. Er soll
Hinweise zur Veröffentlichung von offenen Daten im Rahmen des Apps-Wettbewerbs geben.
Weitere allgemeine Hinweise zum Apps Wettbewerb können Sie der Anlage 1 entnehmen. Ziel der
Bereitstellung von Daten öffentlicher Stellen (Open Government Data) ist es, die Weiterverwendung und
Weiterverbreitung öffentlicher Daten zu fördern. Die datenhaltenden Stellen, die an dem Wettbewerb
teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihre Behörde mit ihren Angeboten stärker in den Fokus zu stellen.
Auch werden im Rahmen des Wettbewerbs Preise an öffentliche Stellen verliehen, die besonders
interessante Daten im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt haben.
Was sind offene Daten?
Daten sind offen, wenn sie durch jedermann und für jegliche Zwecke weiterverwendet und
weiterverbreitet werden können. Daten, die im Internet veröffentlicht sind, werden nicht automatisch zu
offenen Daten. So können sie etwa unter Nutzungsbedingungen (Lizenzen) stehen, die eine
Weiterverwendung und Weiterverbreitung nicht gestatten oder sie können in einem Format vorliegen, das
eine Nutzung erschwert oder verhindert.
Entscheidend für die Weiterverwendung und Weiterverbreitung ist die rechtliche und technische
Kompatibilität der Daten mit anderen Datenquellen. Der Zugang, die Weiterverwendung und
Weiterverbreitung soll jedermann (privat oder kommerziell) nach den in diesem Papier genannten
Bedingungen und ohne Zahlung von Entgelten möglich sein.
Warum sind offene Daten wichtig?
Open Government steht für einen kulturellen Wandel im Verhältnis von Bürger und Staat, der zu mehr
Transparenz, mehr Teilhabe und einer intensiveren Zusammenarbeit führen kann. Durch den freien
Zugang der Allgemeinheit zu Behördendaten wird politisches Handeln transparent und nachvollziehbar.
Offene Daten bergen auch enormes Potenzial für Innovationen. Liegen Behördendaten als offene Daten
vor, können sie von Bürgern, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung weiterverarbeitet und
weiterverbreitet werden. So können neue Auswertungen und Analysen, Anwendungen, Produkte und
Dienstleistungen,Geschäftsmodelle und Produktionsketten entstehen.
Der besondere Mehrwert der Öffnung der Daten liegt darin, dass durch Verknüpfung der Daten neue
Informationszusammenhänge aufgezeigt werden können.
Um welche Daten geht es?
Staatliche Stellen sammeln und pflegen eine Vielzahl von Daten. Dazu gehören z.B. Daten aus den
Bereichen Umwelt, Wetter, Geo, Verkehr und Statistik. Durch die Verknüpfung der Daten und die
Möglichkeit neue Informationszusammenhänge aufzeigen zu können, sind alle Daten von Interesse.
Ausgenommen sind personenbezogene Daten sowie Daten, die anderweitig schutzwürdig sind (z.B.
sicherheitsrelevante Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
Empfehlungen
Einfaches: Viele Daten sind bereits im Netz verfügbar, ihre Freigabe wurde jedoch noch nicht
kommuniziert oder die Nutzungsbedingungen sind unklar. Pflücken Sie zunächst diese “niedrig-
hängenden Früchte” indem Sie auf Ihre bestehenden Angebote aufmerksam machen und diese Daten für
den Wettbewerb zur Verfügung stellen.
Nützliches: Oft unterscheiden sich die Einschätzungen, was die Relevanz eines Datensatzes angeht:
Eine einfache Liste von Postleitzahlen hat für manche Nutzer einen größeren Wert, als eine aufwändig
bereitgestellte Datenbank.
Welche technischen Aspekte sind wichtig?
Technische Voraussetzung für die Weiterverarbeitung und Weiterverbreitung ist die Bereitstellung in Form
von Rohdaten. Auf dieser Basis sollen mobile und webbasierte Anwendungen durch Dritte entwickelt
werden.
Empfehlungen
Rohdaten: Rohdaten/Primärdaten liegen vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert oder
bewertet wurden, also in dem Format und Zustand wie sie erhoben wurden zur Verfügung stehen. Im
Einzelfall können die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche
Vorgaben (z.B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen. Eine Vereinfachung oder Kürzung der Daten
jenseits rechtlicher Vorgaben ist nicht notwendig.
Bereitstellung: Sie haben viele Möglichkeiten, um Daten im Internet verfügbar zu machen. So können
Daten auf Webseiten (HTML) angezeigt werden (was in der Regel keine optimale Maschinenlesbarkeit
gewährleistet), per Dateidownload abrufbar sein oder in Form einer Programmierschnittstelle (API)
verfügbar gemacht werden.
● Für die Anwendungsentwicklung ist die Bereitstellung als Dateidownload am besten geeignet.
Die Dateien sollten ohne Anmelde- oder Auswahlformular unter einer Webadresse bereit stehen
und in unkomprimiertem Format abrufbar sein.
● Programmierschnittstellen (APIs) können eine sinnvolle Erweiterung des Angebots darstellen,
erfordern jedoch einen höheren Aufwand. Eine Ausnahme stellen Geodienste dar, die in der
Regel bereits in OGC-kompatiblen Diensten vorliegen.
Formate: Stellen Sie die Daten in einem für die Weiternutzung geeigneten, maschinenlesbarem Format
bereit. Bekannte Formate wie CSV sind Fachlösungen (wie SDMX) vorzuziehen, diese können jedoch als
Option angeboten werden. Druckvorstufen (PDF-Dokumente) sind zur maschinellen Weiterverarbeitung nicht geeignet.
Übersicht Datenformate
| Geeignet | Nicht geeignet |
|---|---|
| XML, JSON, CSV, HTML (Textdokumente), Shapefiles, KML, RTF, SVG, Open Document Format, GeoJSON | PDF, Word (Binärformate), Bilddateien (TIFF, PNG,JPEG, BMP), AutoCAD, Powerpoint |
Standards: Ziehen Sie von unabhängigen Gremien entworfene und gut dokumentierte (offene)
Standards den proprietären Formaten einzelner Anwendungen vor. Damit Anwender die Integrität von
Dokumenten und Daten prüfen können, sollten Sie Prüfsummen veröffentlichen, anstatt die Daten in
einem schwer zu bearbeitenden Format freizugeben.
Metadaten: Stellen Sie zusätzlich zu den Daten grundlegende Metadaten zur Verfügung. Das umfasst
insbesondere Informationen zu den Nutzungsbedingungen (siehe unten). Andere Informationen zum
Format, zur Erhebung und Kodierungslisten sollten ebenfalls bereit gestellt werden, soweit sie bereits
verfügbar sind.
Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?
Nutzungsbedingungen (Lizenzen) sind oft komplex und in einer Sprache geschrieben, die von vielen
Menschen nicht verstanden wird. Dabei betreffen diese oft entscheidende Rechte und Pflichten, etwa ob,
wie und für welche Zwecke man einen bestimmten Datensatz nutzen kann.
Empfehlungen
Im Rahmen des Wettbewerbs kommt ausschließlich die Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0
zur Anwendung. Sie erlaubt eine freie Weiterverwendung und Weiterverbreitung der Daten, für jegliche
Zwecke unter der Bedingung einer Quellenangabe. Dritte dürfen
• das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen,
• Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen sowie
• das Werk kommerziell nutzen.
Die Nutzer müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Verweisen Sie auf die Lizenz als “CC-BY 3.0” mit einem Link auf den vollständigen Text. Diese Lizenz
findet bereits in anderen Ländern Anwendung für offene Behördendaten und sichert eine hohe
Kompatibilität mit anderen Lizenzen, zum Beispiel mit der britischen Open Government Data License. Im
Übrigen darf die Weiterverwendung und Weiterverbreitung der zur Verfügung gestellten Daten
gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
Zeitlicher Ablauf
Sofern Sie als datenhaltende Stelle an dem Wettbewerb teilnehmen möchten, informieren Sie bitte
möglichst bis zum 21. Oktober 2011 das Organisationsteam für den Apps für Deutschland Wettbewerb
über die Daten, die Sie für den Wettbewerb zur Verfügung stellen werden (E-Mail: apps4d-
buero@lists.okfn.org). Hierzu sollten Sie direkt Links, die auf die entsprechenden Datensätze verweisen,
mitteilen. Um am Wettbewerb in der Kategorie „Bester Datensatz“ teilzunehmen, müssen Ihre Daten bis
spätestens 15. Dezember 2011 vorliegen. Je früher Sie die Daten zur Verfügung stellen, also möglichst
zum offiziellen Beginn des Wettbewerbs am 08. November 2011, desto größer sind die Chancen für die
Nutzung durch Entwickler.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen, Kommentare und Anregungen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner zu Fragen bei Datenfreigabe:
Friedrich Lindenberg – Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
E-Mail: friedrich.lindenberg@okfn.org
Telefon: 0176/23423981
Ansprechpartner für rechtliche Fragen:
Bundesministerium des Innern
Referat O1
E-Mail: O1@bmi.bund.de
Allgemeine Anfragen zum Wettbewerb:
Government 2.0 Netzwerk Deutschland e.V.
Open Data Network e.V.,
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
E-Mail: apps4d-buero@lists.okfn.org
Webseite: http://apps4deutschland.de/
