Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausgehend von den Meldungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung informiert diese Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung jährlich über Versicherte, Schadens- und Leistungsfälle, Ausgaben, Einnahmen und Vermögen. Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind alle in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten), ein Teil der Selbständigen (z.B. Landwirte) sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studierende in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unternehmer können kraft Satzung oder freiwillig versichert sein. Die Beiträge für die Versicherten werden allein vom Unternehmer getragen. Wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Versicherungsfällen. Der Versicherungs- schutz umfasst Leistungen nach einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall). Zu den Leistungen zählen insbesondere die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Zu den Geldleistungen gehören u.a. das Verletztengeld (während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit), das Übergangsgeld (während der Durchführung von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen) sowie Rentenleistungen an Versicherte und deren Hinterbliebene. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003


Zusätzliche Informationen

Feld Wert
(keine)