Fachliche Beschreibung Darstellung der Badegewässer und der Überwachungsergebnisse im Internet.. Hamburg ist aufgrund der EG-Richtlinie 76/160/EWG für jede Badesaison dem Bund mitteilungspflichtig. Die Daten sind vollständig und werden laufend aktualisiert.
Organisatorische Rahmenbedingungen: Gewässer, die zum Baden freigegeben sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen, physikalischen und chemischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 76/160/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 8. Dezember 1975) formuliert und festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat Hamburg am 15. Mai 1990 die ""Verordnung über Badegewässer"" erlassen. Hier sind die für Hamburger Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden jährlich vom Bundesumweltministerium gesammelt und in einem umfassenden Bericht der EU-Kommission übermittelt.
Ressourcen
| Ressource | Format | Actions |
|---|---|---|
| Badegewässer in Hamburg | GML / API |
Zusätzliche Informationen
| Feld | Wert |
|---|---|
| (keine) | |

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